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Der Begriff (auch sensoriell, sensuell) bedeutet „die Aufnahme von Sinnesempfindungen durch Sinnesorgane“ (Sensor = Fühler). Unter sensorischer Prüfung versteht man die geruchliche, geschmackliche und optische Analyse eines Objektes durch eine Persönlichkeit, welche, Kraft ihrer wissenschaftlichen und technologischen Kenntnisse verbunden mit regelmäßiger Übung, hierzu befähigt ist. Die Sensorien sind Gebiete der Großhirnrinde, in denen die durch die Rezeptoren aufgenommenen Sinnesreize erst wahrgenommen werden. Der Begriff organoleptisch bedeutet sinngemäß dasselbe.
Im Zusammenhang mit der qualitativen Prüfung und Bewertung von Weinen gibt es neben der analytischen Prüfung mittels technischer Messgeräte und chemischer Hilfsmittel auch eine sensorische Prüfung. Diese erfolgt ausschließlich mittels aller fünf Sinnesorgane. Dabei wird unterschieden in gustatorisch für den Geschmack (Gaumen, Zunge), olfaktorisch für den Geruch (Nase), visuell für das Aussehen (Auge), sowie trigeminal (nasal-trigeminal). Letzteres betrifft den Tastsinn im Kopfbereich, mit dem auch bestimmte Empfindungen beim Verkosten im Zusammenhang mit dem Geruch wahrgenommen werden.
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