wein.plus
ACHTUNG
Sie nutzen einen veralteten Browser und einige Bereiche arbeiten nicht wie erwartet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser.

Anmelden Mitglied werden

Staatliche Prüfnummer

official certification number (GB)

Zwingend erforderliche sensorische und analytische Prüfung für Qualitätsweine bzw. Pädikatsweine in Österreich (für die Qualitätsstufen Wein und Landwein ist dies nicht notwendig). Als Beleg für die bestandene Prüfung wird die Staatliche Prüfnummer vergeben, die auf dem Etikett angeführt werden muss. Das Verfahren wurde in Österreich 1987 als eine der Maßnahmen auf den 1985 aufgedeckten Weinskandal eingeführt, wo von einigen Produzenten einfache Weine durch verbotenen Zusatz des Frostschutzmittels Glykol zu angeblich hochwertigen Weinen mit hoher Restsüße verfälscht wurden.

Die Staatliche Prüfnummer muss auf dem Flaschen-Etikett angeführt werden. Von dieser lassen sich Prüfstelle, Erzeuger und Jahrgang eindeutig und zweifelsfrei zurückverfolgen. Der Wein darf vom Beginn der Antragstellung bis zum Ende des Verfahrens und ab dem Zeitpunkt der Erteilung nicht mehr verändert werden. Verboten sind insbesondere ein nachfolgender Verschnitt (mit anderen Sorten), Entsäuerung, Schönen und Zuckerung. Zulässig sind lediglich Pflegemaßnahmen wie Schwefeln, Zusatz von Ascorbinsäure und Metaweinsäure, Änderungen des Kohlendioxidgehaltes sowie Filtration.

Stattliche Prüfnummer - Etikett und Banderole

Prüfstellen

Das „Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt“ (Burgenland) ist ermächtigt, für alle österreichischen Qualitäts- und Prädikatsweine die Prüfnummer zu verleihen, sowie sämtliche Verfahren zur Erteilung durchzuführen. Anträge müssen bei diesem Amt in Eisenstadt oder den Außenstellen, oder bei der Höheren Bundeslehranstalt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg (Niederöstereich) mittels Formular eingebracht werden. Beim Antrag sind anzugeben Aufbewahrungsort des Weines, Weinart (Farbe, Verschnitt, Jahrgang, Menge, örtliche Herkunft, Qualitätswein-Rebsorte, Qualitätsstufe, Mostgewicht und allfällig erfolgtes Anreichern), sowie Angaben über die beabsichtigte Weinbezeichnung, über die Lagerung und bei Prädikatsweinen die Mostcharge-Nummern und Teilmengen. Dem Antrag sind Weinproben in Form von Flaschen anzuschließen. Die eingereichten Weine werden nach den weingesetzlichen Vorgaben analytisch und von erfahrenen Verkostern sensorisch geprüft.

analytische und sensorische Prüfung

Die analytische Prüfung mittels standardisierter Verfahren umfasst Alkoholgehalt (vorhanden, gesamt), zuckerfreier Extrakt), reduzierender Zucker (siehe unter Restzucker und Zuckergehalt), titrierbare Säure (Gesamtsäure), freie schweflige Säure, gesamte schweflige Säure (freie und gebundene) und relative Dichte, sowie Kohlendioxiddruck bei Schaumwein und Perlwein.

Die sensorische Prüfung wird von 6 Verkostern in Kostkabinen mit nur Sichtkontakt zum Kostleiter vorgenommen. Sie werden über den Jahrgang, die Rebsorte, das Weinbaugebiet und die Qualitätskategorie (Qualitätswein bzw. Prädikatswein-Stufe informiert. Eine Information über kellertechnische Maßnahmen wird nicht gegeben. Die Fragestellung lautet, ob der Wein sorten-, gebiets- und jahrganstypisch sowie frei von Fehlern ist.

Es wird mit einem JA oder einem NEIN bewertet (kein Punkteschema). Im Fall einer Ablehnung muss der Fehler präzisiert werden, z. B. Oxidation, flüchtige Säure (Essigstich), Böckser etc. Für eine positive Bewertung muss ein Stimmenverhältnis von mindestens vier JA-Bewertungen vorhanden sein. Bei einem Stimmenquotum von 3:3 (3 JA: 3 NEIN) wird der Wein einer zweiten Kostkommission vorgelegt. Bei einem erneuten Stimmenverhältnis von 3:3 ist der Wein endgültig abgelehnt. Eine Stimmenmehrheit von mindestens 7 JA-Bewertungen wäre in diesem Fall notwendig. 

Prüfungsergebnis

Im langjährigen Durchschnitt erhalten etwa 85% der eingereichten Weine die Staatliche Prüfnummer. Zu den hauptsächlichsten Gründen für einen negativen Bescheid zählen eindeutige Weinfehler und/oder eine ungenügende Typizität. Entweder werden sie als einfacher Wein deklassiert oder müssen überhaupt aus dem Verkehr gezogen werden. Die meisten Ablehnungen sind auf sensorische Mängel zurückzuführen. Die häufigsten Mängel bzw. Fehler sind Böckser, oxidierte Töne und schimmelige Töne. Die rein analytischen Ablehnungen machen nur 2% aus. Am häufigsten werden solch beanstandete Weine wegen Überschreitung des Gesamtalkohol- oder Restzuckergehaltes, sowie Überschreitung der Grenzwerte bezüglich schwefliger Säure beanstandet. Jährlich werden abhängig von den Erntemengen etwa 4.000 bis 5.000 Proben abgelehnt.

Prüfnummer

Das Jahr der Einreichung muss nicht mit dem Jahr der Abfüllung identisch sein. Bei der Antragstellung muss also der Wein noch nicht in Flaschen abgefüllt sein. Sollten Jahrgang und Jahr der Einreichung identisch sein, dann handelt es sich um eine frühe Abfüllung noch im Erntejahr. Ist das Jahr der Einreichung höher als der Jahrgang, dann deutet das auf längeren Ausbau hin (mehrere Monate bis Jahre). Die Püfstellen sind Eisenstadt (Burgenland) mit den Außenstellen Baden, Krems, Poysdorf und Retz (Niederösterreich) sowie Silberberg (Steiermark). Die Staatliche Prüfnummer kann jedoch auch über das Internet (Netz) beantragt werden. Ein fiktives Beispiel mit der staatlichen Prüfnummer LE 1234/18:

  • L = Loskennzeichnung (nicht zwingend, siehe dort)
  • E = Prüfstelle Eisenstadt (N = Netz, B = Baden, K = Krems, P = Poysdorf, R = Retz, S = Silberberg)
  • 1234 = Einreich-Nummer, die 1234. Einreichung
  • 18 = 2018, Jahr der Einreichung

Die staatliche Prüfnummer am Etikett (Bild Links) und die rot-weiß-rote Banderole (Bild rechts) dokumentieren dieses aufwändige Kontroll- und Qualitätssicherungsverfahren.

weiterführende Informationen

In Deutschland wird mit einem sehr ähnlichen Verfahren für Qualitätsweine die sinngemäß identische Amtliche Prüfnummer vergeben. Siehe bezüglich der Produktion von alkoholischen Getränken unter Champagner (Schaumweine), Destillation (Destillate), Spirituosen (Typen), Weinbereitung (Weine und Weintypen) und Weingesetz (weinrechtliche Belange).

Bilder: Norbert Franz Josef Tischelmayer

Stimmen unserer Mitglieder

Egon Mark

Das Lexikon von wein.plus ist für mich die umfangreichste und beste Informationsquelle über Wein, die es derzeit gibt.

Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)

Das größte Weinlexikon der Welt

26.386 Stichwörter · 46.992 Synonyme · 5.323 Übersetzungen · 31.720 Aussprachen · 203.028 Querverweise
gemacht mit von unserem Autor Norbert Tischelmayer. Über das Lexikon

Veranstaltungen in Ihrer Nähe

PREMIUM PARTNER