Bezeichnung für jenen Teil des Leerraums in einem Gärbehälter, der als Reserve dient. Der Behälter darf nämlich nicht gänzlich befüllt werden, da sich bei der Gärung der Traubenmost erwärmt und sein Volumen beträchtlich zunehmen kann. Der Steigraum muss 5 bis 10% des Behälter-Volumens ausmachen, bei einer geschlossenen Maischegärung sogar etwa 25%. Siehe auch unter Gäraufsatz (Vorrichtungen aus Glas, die auf das Verschlussloch des Gärbehälters aufgesetzt werden).
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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“