Österreichische Bezeichnung für einen zum Teil vergorenen Traubenmost, der ausschließlich aus Trauben stammen muss, die in Österreich geerntet und verarbeitet wurden. Sie leitet sich vom „stürmischen“ Geräusch des kohlensäurereichen Getränkes ab. Es handelt sich um einen EU-weit herkunftsgeschützten, traditionellen Begriff, deshalb muss er mit einer Landweinherkunft bezeichnet werden (Bergland, Steirerland oder Weinland). Der vorhandene Alkoholgehalt muss zumindestens 1,0% vol betragen. Durch die potentiell weiterhin mögliche Gärung kann sich das bis 10% vol Alkoholgehalt steigern, was zumeist durch eine Kühlung verhindert wird. Der Gesamtalkoholgehalt darf höchstens 13,5% vol (weiß) bzw. 14,5% vol (rot) aufweisen.
Für die Produktion werden hauptsächlich früher reifende Rebsorten verwendet. Beliebt sind unter anderem Bouvier, Müller-Thurgau, Perle von Csaba (Csaba Gyöngye), Muskateller, Grüner Veltliner und Zweigelt. Die Vermarktung darf vom 1. August bis 31. Dezember erfolgen. Zugeprostet darf nach landesüblicher Sitte nicht mit dem beim Wein üblichen „Prost“ - sondern nur mit „Mahlzeit“ oder ähnlich erfolgen (siehe dazu auch unter Martini). Das deutsche Pendant wird als Federweißer bzw. Federroter (Bitzler, Brauser, Sauser) bezeichnet. Siehe auch viele andere ähnliche Bezeichnungen unter Most.
Siehe bezüglich der Produktion von alkoholischen Getränken unter Champagner (Schaumweine), Destillation (Destillate), Spezialweine, Spirituosen (Typen), Weinbereitung (Weine und Weintypen) und Weingesetz (weinrechtliche Belange).
Bild oben: von Weinviertel Tourismus Robert Herbst
Bild unten: Weingut Englmaier
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Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden