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Süßegrad

Bezüglich Stillwein und Schaumwein siehe unter Zuckergehalt.

Der Gehalt an Zucker als maßgeblicher Bestandteil in den Weinbeeren wird mittels Mostgewicht in KMW (Österreich), in Oechsle (Deutschland) oder international auch in Bé (Baumé) wie zum Beispiel in Portugal angegeben. In Deutschland und Österreich ist sozusagen der Zuckergehalt (bzw. theoretisch möglicher Alkoholgehalt) in den Beeren ein Kriterium für die Prädikatsweinstufen. Der Zucker im Traubenmost ist die Basis für die Vergärung, bei der eine Umwandlung in Alkohol und Kohlendioxid erfolgt. Ab einem bestimmten Alkoholgehalt sterben die Hefen ab und beenden die Gärung. Die obere Grenze des möglichen Alkoholgehaltes ist etwa 16 bis 18%, bei Verwendung von Turbohefen bei der Gärung bis etwa 20% vol. Die damit verbundene untere Grenze an Restzucker im Wein liegt in der Regel etwa bei 0,1 bis 0,2 g/l. Es gibt keinen Wein, der überhaupt keinen Zucker enthält. Das Phänomen, dass sich die subjektive Wahrnehmung der Süße im Wein in Abhängigkeit der Menge von anderen Stoffen von den Analysewerten unterscheiden kann, ist unter dem Stichwort süß beschrieben.

Zuckergehalt - Weinflaschen und Zucker

Süßigkeitsgrade Stillwein

Gemäß EU-Verordnung bzw. zum Teil der länderspezifisch unterschiedlichen weingesetzlichen Regelungen ist die Angabe der Bezeichnung für einen bestimmten Gehalt an Restzucker im Wein am Flaschen-Etikett fakultativ möglich. Jedes Land hat aber das Recht, das weingesetzlich als verpflichtende Angabe festzulegen (so wie zum Beispiel Österreich). Die Begriffe bzw. Mengen für Stillweine in Deutschland und Österreich sind in der folgenden Tabelle dargestellt, wobei die weingesetzlich relevanten erst ab der Zeile „trocken“ beginnen. Es gilt eine Toleranzgrenze, weil es je nach Labor und Messmethode Unsicherheiten geben kann. Der Zuckergehalt darf nicht um mehr als 1 g/l von der Angabe am Etikett abweichen:

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Egon Mark

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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)

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