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Taverne

taverna (I)
taberna (ES)
tavern (GB)
Alte Bezeichnung (auch Taferne) für ein Gasthaus, die vom Lateinischen „Taberna“ (Hütte, Bude) abgeleitet ist. Der auch als Taferner oder Tafernwirt bezeichnete Betreiber einer Taferne oder Tafernwirtschaft hatte in früheren Zeiten das Tafernrecht inne. Dieses vom Landesherren verliehene Recht entsprach in etwa der heutigen Gaststättenkonzession und beinhaltete verschiedene Privilegien. Demnach hatte der Wirt einer Tafernwirtschaft, einer sogenannten „vollkommenen Wirtschaft“, nicht nur das öffentliche Schank- bzw. Krugrecht, das Herbergs- und Gastrecht sowie die Fremdenstallung (die Versorgung und das Unterstellen der Zug- und Reittiere), sondern er durfte auch Verlöbnismähler, Hochzeiten, Taufmähler und sonstige Festlichkeiten ausrichten. Des Weiteren wurde bei Todesfällen hier der Leichenschmaus abgehalten sowie die Nachlassverhandlung geführt.

War kein Amtshaus vorhanden, fanden dort auch Gerichtsverhandlungen statt. Die Taferne war sozusagen der kommunale Mittelpunkt in weltlichen Angelegenheiten der Bewohner des Dorfes. Zum Tafernrecht gehörte auch das Braurecht, das Brennrecht und die Backgerechtigkeit, also das Recht, einen Backofen anzulegen und Brot zu backen. Ein Wirt ohne Tafernrecht war lediglich ein so genannter Zapfwirt. Mit Wein wurden früher Rechtsgeschäfte „betrunken“, das heißt vor Zeugen besiegelt. Siehe diesbezüglich auch unter Leitgeben und Weinkauf, sowie auch unter Brauchtum im Weinbau.

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Markus J. Eser

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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“

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