In den USA nach der Prohibition (1920-1933) eingeführte Vorschrift eines Dreistufensystems für den Vertrieb von alkoholischen Getränken. Demnach dürfen Hersteller (Brauereien, Weingüter, Destillerien, Importeure), Großhändler und Einzelhändler nicht in einer Hand liegen und müssen voneinander getrennt sein. Es gibt aber in verschiedenen Bundesstaaten viele Ausnahmeregelungen. Zum Beispiel dürfen in einzelnen Staaten Kellereien ab Hof, sowie Brewpubs (Restaurants mit eigener Brauerei) sehr wohl direkt verkaufen. Bei einigen gibt es eine Einschränkung auf nur zwei Stufen (Two-tier-System). In der Regel vergeben die Hersteller die exklusiven Rechte zur Vermarktung ihrer Produkte an einen Händler innerhalb eines geographischen Gebiets, so dass es nicht zu einem Wettbewerb zweier Händler kommen kann. Durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofes 2005 wurde der Direktversand in die Staaten Michigan und New York erlaubt und damit ein Präjudizfall geschaffen. Siehe dazu unter Direct shipping.
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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“