Durch das Pressen von Weintrauben gewonnener Saft; umgangssprachlich auch als Most bezeichnet. Es handelt sich um das unbehandelte Produkt unmittelbar nach dem Pressen, man kann ihn auch als „trüben Traubensaft“ bezeichnen. Weinrechtlich besteht aber ein Unterschied zum Traubensaft. Zweiterer entsteht erst durch Weiterbehandlung von Traubenmost, indem dieser gegen weitere Vergärung haltbar gemacht wird. Er ist auch der Ausgangsstoff für die Bereitung von Wein, Schaumwein, Konzentriertem Traubenmost, RTK (rektifiziertes Traubenmost-Konzentrat). Traubenmost wird auch für die Herstellung verschiedener Produkte wie Churchkhela (Süßspeise), Hardaliye (Getränk), Pekmes (Traubensirup), Petimezi (Süßungsmittel) und Verjus (Würzmittel) verwendet. Unter Beachtung weingesetzlicher Vorschriften ist er auch für Süßung zulässig.
Die verschiedenen Vorstadien des Weins (wie zum Beispiel Federweißer oder Sturm) sind unter Most beschrieben. Die Maßeinheit zum Darstellen der relativen Dichte von Traubenmost (der Zuckergehalt) wird als Mostgewicht bezeichnet.
Bezüglich der Produktion von alkoholischen Getränken siehe unter Champagner (Schaumweine), Destillation (Destillate), Spirituosen (Typen), Weinbereitung (Weine und Weintypen) und Weingesetz (weinrechtliche Belange).
Traubenmost: iStock (gekauft)
Churchkhela: von goosyphoto auf Pixabay
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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)