Bezeichnung (auch Traubensüßmost) für einen weiterbehandelten Traubenmost. Eine weitere Vergärung wird durch Zusatz von Schwefel gestoppt (bei bestimmten Bioprodukten ist dies aber nur sehr eingeschränkt oder gar nicht erlaubt). Ein vorhandener Alkoholgehalt von bis zu 1% vol wird weinrechtlich geduldet bzw. ist zulässig. Gegebenenfalls werden bestimmte...
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Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg