Früher gültige Bezeichnung (VR) für einen Landwein in Portugal. Sie wurde mit der ab 2009 gültigen EU-Weinmarktordnung durch IGP (Indicação Geográfica Protegida) ersetzt. Als „traditionelle Angabe“ (nicht als weinrechtliche) darf die Bezeichnung aber weiterhin verwendet werden. Siehe dazu auch unter Qualitätssystem.
Es gibt unübersichtlich viele Quellen im Web, bei denen man sich Wissen über Wein aneignen kann. Doch keine hat den Umfang, die Aktualität und die Richtigkeit der Informationen des Lexikons von wein.plus. Ich benutze es regelmäßig und verlasse mich darauf.
Sigi Hiss
freier Autor und Weinberater (Fine, Vinum u.a.), Bad Krozingen