In Deutschland gebräuchliche Bezeichnung für zumeist im Eigentum des Staates befindliche größere Weingüter bzw. Weinkellereien. Einige sind dort im 19. Jahrhundert während der französischen Revolutionskriege (1792-1815) aus dem säkularisierten Besitz der Kirche, besonders unter der Herrschaft von Kaiser Napoleon Bonaparte (1769-1821), aber auch später gegen Ende des Jahrhunderts entstanden. Zielsetzung dieser „Muster/Lehrweingüter“ war und ist es zum Teil noch heute, moderne weinbauliche Produktionsmethoden unter den Winzern zu verbreiten. Dies erfolgte durch die Erprobung neuer Methoden im Weinberg, sowie Produktion und Verbreitung veredelten Pfropfreben. Weinbaudomänen waren/sind:
Einige dieser traditionsreichen Weinbaubetriebe sind bezüglich Weinbau von historischer Bedeutung und haben eine längere, geschichtsträchtige Vergangenheit; siehe dazu unter älteste Weingüter.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach