Allgemeine Bezeichnung für größere weinbaulich genutzte Bereiche. In den verschiedenen Ländern ist dies weinrechtlich unterschiedlichst geregelt und dort nachzulesen. Siehe dazu auch unter Rebfläche.
Österreich ist in drei Weinbauregionen gegliedert (bis zum Jahre 2009 waren es mit Wien vier). Das sind Weinland (mit den generischen Weinbaugebieten Burgenland, Niederösterreich und Wien), Steirerland (Steiermark) und Bergland (die restlichen fünf Bundesländer). Die vier Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Steiermark und Wien sind generische Weinbaugebiete. Außer Wien (das sowohl ein generisches als auch ein spezifisches Weinbaugebiet ist) sind die anderen drei in spezifische Weinbaugebiete gegliedert. Ab dem Jahrgang 2002 wurde das herkunftsspezifische DAC-System (Districtus Austriae Controllatus) eingeführt und dies im Jahre 2023 mit der Einführung im letzten Weinbaugebiet Thermenregion (NÖ) abgeschlossen. Die DAC-Bereiche entsprechen umfangmäßig dem gleichnamigen Weinbaugebiet.
Unter der Herkunftsbezeichnung des generischen Weinbaugebietes dürfen Qualitätsweine, unter der des spezifischen Weinbaugebietes DAC-Weine vermarktet werden. Unter der Herkunftsbezeichnung der übergeordneten Weinbauregion dürfen Landweine vermarktet werden. Die unterste Qualitätsstufe Wein ohne geographische Angabe (früher Tafelwein, nun nicht mehr zulässig) darf nur unter der Herkunft „Österreich“, „österreichischer Wein“ oder ähnlich, sowie (wenn Trauben aus mehreren Ländern stammen) „Wein aus mehreren Ländern der Europäischen Union“ vermarktet werden.
In Deutschland entspricht das Anbaugebiet sinngemäß dem Weinbaugebiet in Österreich. Die insgesamt 13 Annbaugebiete sind im Detail in eigenen Stichwörtern beschrieben.
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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“