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Weingartenhüter

Dieser zeitlich begrenzte Funktion war früher in ganz Europa verbreitet, ist jedoch heute ausgestorben. Je Region und Land gab es verschieden Bezeichnungen wie Bannert, Beerhüter, Flurhüter, Hirter (in Österreich mundartlich „Hiata“), Hüter, Jahrhüter, Saltner (Südtirol), Schütz oder Wengertschütz, Weinbergshüter und Wingerthüter. Die Hüter hatten in der „Hutzeit“ die Aufgabe, zur Zeit der Weintraubenreife - das heisst vor Beginn der Weinlese - die Weingärten zu bewachen und vor Diebstahl zu schützen. Zusätzlich mussten sie die Weingärten vor Schadvögeln und Wildschäden bewahren. Diese Hüter hatten zum Teil auch Polizeigewalt gegenüber menschlichen Traubendieben. Sie wurden von den örtlichen Stellen bestellt und entlohnt. Die Tätigkeit war befristet und endete mit Abschluss der Weinlese - das war in einigen Weinbaugebieten der 16. Oktober (Gedenktag Heiliger Gallus). Dies wird nach einer alten Bauernregel wie folgt kundgetan: Auf Sankt Galles, soll daheim sein alles.

Weingartenhüter - Saltner in Meran, Hiarahüttn in Mühlbach a. M. NÖ)

Weinbauordnungen

Die älteste Weinbauordnung Österreichs stammt vom Habsburger Herzog Albrecht II. (1298-1358) aus 1352. Sie beinhaltet Vorschriften über Pachtwesen, Ernteordnung, Entlohnung sowie über das Hüterwesen. Jeder der bewaffnet einen Weingarten betrat, konnte getötet werden. Das Gesetz sah strenge Bestrafung für den Diebstahl von Weintrauben oder Weinfrevel vor. Wer auch nur die bescheiden kleine Menge von drei Weinbeeren stahl bzw. vielleicht sogar nur vor Ort verzehrte, wurde bereits als „schädlicher Mann“ bezeichnet und bei Widersetzung gegen eine Festnahme als „vogelfrei“ erklärt.

Die „Niederösterreichische Hütersatzung“ aus 1707 drohte je nach Umfang des Verbrechens bzw. Diebstahls das Abschneiden der Ohren oder sogar das Abhacken einer Hand an. In der Gemeinde Bernkastel an der Mosel kann man auf dem Marktplatz die Kette bewundern, die den Pranger der Stadt ziert. Dort wurden die Traubendiebe öffentlich angekettet und durften von den Passanten bespuckt und beschimpft werden. In anderen Gemeinden war die „Strafgeige“ gebräuchlich. In dieses Brett mit drei Löchern wurden die Diebe mit Kopf und Händen eingespannt und mussten eine Zeitlang damit herumlaufen.

Weingartenhüter - Hüterhüte in Radlbrunn Weinviertel NÖ

Hüterhütten

Für die Überwachung gab es zumeist auf kleinen Anhöhen angelegte Hütten (Hüterhütten), von denen aus die Hüter einen weiten Überblick über die Weingärten hatten und auf das Einhalten dieses Verbotes achteten. Teilweise wurden die Weingärten durch Holzlatten- oder Dornenzäune umfriedet und die Überwachung durch Aufstellen von „Hutzeichen“ angezeigt. Dies waren „Hüterbuschen“ (Disteln, Wermutkraut, Schlehdorn oder Sauerampfer), die auf Stangen oder bis auf einen kleinen Wipfel abgeschälten Nadelbäumen befestigt wurden. Um sich mit den anderen Hütern im Revier verständigen zu können, trugen sie ein „Hüterhorn“ (auch „Bühler“ genannt, aus Rinderhorn) bei sich oder bewerkstelligten dies durch Peitschenknall. Sie waren auch bewaffnet (Büchse, Axt, Säbel, Peitsche, Ochsenziemer). Am Ende der Weinlese wurden die Hüter von der Dorfgemeinde feierlich eingeholt, was zumeist mit dem Weinlese- oder Erntedankfest verbunden war.

weiterführende Informationen

Siehe auch andere traditionelle Gepflogenheiten unter Bauernregeln und Brauchtum im Weinbau sowie Weinbauausbildung.

Saltner Meran: von Albert Kretschmer (1825-1891) - Biller Antik, Gemeinfrei, Link 
Hüterhütte Mühlbach a. M:: Norbert F. J. Tischelmayer
Hüterhütte Radlbrunn: © ÖWM - Anna Stöcher anna@schauen.at 

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Roman Horvath MW

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Roman Horvath MW
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