Früher übliche Bezeichnung (auch Herbstbann) für die behördlich verfügte Schließung der Weingärten vom Beginn der Traubenreife bis zum Ende der Weinlese. In alten Zeiten wurde dieser Zeitraum durch die Weingartenhüter überwacht. Regional unterschiedlich wurde mit dem Begriff Weinlesebann aber auch der früher offiziell festgelegte Tag für den Beginn der Weinlese gemäß den jeweils gültigen Vorschriften des Landes oder Weinbaugebietes bezeichnet. Dieser wurde in bestimmten Gegenden auch als Gebirgsaufschießen verkündet. Siehe auch eine Aufstellung weiterer Gepflogenheiten unter Brauchtum im Weinbau.
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Roman Horvath MW
Domäne Wachau (Wachau)