Ein ehemaliges Gesetzeswerk vor EU-Zeiten, dessen Zielsetzung in Deutschland wie folgt definiert war: Zum Schutz des deutschen Weinbaues im Rahmen der EWG, insbesondere im Hinblick auf die klimagünstigeren Weinbaugebiete in Frankreich und Italien, sieht das Gesetz u. a. Anbaubeschränkungen, Preisvorschriften für bestimmte Importweine und einen durch die Weinbergbesitzer finanzierten Stabilisierungsfonds vor. In Österreich gab es sinngemäß eine recht ähnliche Zielsetzung. In Deutschland wurden 1994 das Weinwirtschaftsgesetz und das Weingesetz zusammengeführt.
In Österreich wurde das Weinwirtschaftsgesetz 1986 außer Kraft gesetzt (auich auf Grund des Weinskandals, was zu strengeren Gesetzen führte) und das entsprechend geänderte Weingesetz 1985 beschlossen. Die Themenschwerpunkte der ehemaligen Gesetzeswerke sind nun in den der beiden Länder Weingesetzen sowie durch entsprechende EU-Verordnungen geregelt. Alle länderspezifischen weingesetzlichen Belange sind unter den Weinbauländern zu finden. Siehe auch unter Weingesetz.
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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)