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Weinwirtschaftsjahr

Gemäß dem Marktordnungsrecht der Europäischen Union ist das die Bezeichnung für das Geschäftsjahr von Unternehmen in der Weinwirtschaft. Es beginnt am 1. August des Kalenderjahres und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres. Siehe auch unter EU-Verordnungen und Wein-Produktionsmengen.

Stimmen unserer Mitglieder

Sigi Hiss

Es gibt unübersichtlich viele Quellen im Web, bei denen man sich Wissen über Wein aneignen kann. Doch keine hat den Umfang, die Aktualität und die Richtigkeit der Informationen des Lexikons von wein.plus. Ich benutze es regelmäßig und verlasse mich darauf.

Sigi Hiss
freier Autor und Weinberater (Fine, Vinum u.a.), Bad Krozingen

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