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Weinzierl

Mittelalterliche Berufsbezeichnung des Weinbau-Verantwortlichen (auch Weinzürl oder Weinzettl) mit umfassenden Pflichten. Der Weinzierl wurde vom Grundherrn eingestellt und hatte den Anbau, die Betreuung der Weingärten und die Weinlese zu überwachen. Er stellte die Weingarten-Arbeiter (Hauer-Knechte) ein, verteilte deren Arbeiten sowie Verantwortungen und musste ständig nach dem Rechten sehen. Die Pflichten der Arbeiter waren streng geregelt und wurden vom Weinzierl überwacht. In der vom österreichischen Habsburger-Herzog Albrecht II. aus dem Jahre 1352 ausgegebenen Weinbauordnung sind detaillierte Vorschriften über Pachtwesen, Ernteordnung, Entlohnung und das Hüterwesen (siehe dazu unter Weingartenhüter) angeführt. Die Arbeiter mussten bei Sonnenaufgang in die Weinberge gehen und durften sie erst wieder bei Sonnenuntergang verlassen. Erst später wurde ihnen gestattet, durch eine Essensrast die Arbeit zu unterbrechen. Die Hauerknechte waren zumeist so genannte Taglöhner, das heißt, sie wurden täglich nach dem Arbeitsende am Abend ausbezahlt.

Winzer - 2 Stiche: Die Winzer und Weingartman

Nach der ersten, fehlgeschlagenen Türkenbelagerung der Stadt Wien im Jahre 1529 gab die niederösterreichische Landesregierung eine neue gestrenge „Ordnung für Hauer und Weingartenarbeiter“ heraus: Kein Hauerknecht soll vor der Weinernte ohne triftige Ursache von seinem Wirte oder Weinzierl wegziehen, Zuwiderhandelnde sollen gefährlich eingezogen, zur Leistung des Schadenersatzes an den Wirt oder Weinzierl, und wo dieser es verlangt, zum Gelöbnis der weiteren Arbeitsleistung verhalten, im Wiederholungsfalle aber bis zu zwei Pfund Pfennige oder einer entsprechenden Leibesstrafe verurteilt werden.

In dieser Verordnung wurden die Arbeitsstunden per Tag, die Dauer der Mittagszeit und der Stundenlohn geregelt, sowie waren ZXH zahlreiche Verbote enthalten. Zum Beispiel war es untersagt, mit einer Waffe den Weingarten zu betreten, Gotteslästerung zu betreiben, dem Spiel zu frönen, Wein am Arbeitsplatz zu trinken oder Weinreben mitzunehmen. Für das Nichteinhalten waren unmittelbare Strafen (auch Körperstrafen) vorgesehen. Siehe weitere alte Weinbauberufe und Gepflogenheiten unter Brauchtum im Weinbau sowie die heutigen Funktionen unter Weinbauausbildung.

Winzer: Berufe dieser Welt  
Weingartman: Nürnberger Hausbücher, Gemeinfrei, Link 

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Hans-Georg Schwarz

Als Ehrenobmann der Domäne Wachau ist es für mich der einfachste und schnellste Weg, bei Fragen in das wein.plus-Lexikon einzusteigen. Die Gewissheit, hier fundierte und aktuelle Informationen zu erhalten, machen die Benutzung zu einem unverzichtbaren Ratgeber.

Hans-Georg Schwarz
Ehrenobmann der Domäne Wachau (Wachau)

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