Die innerhalb der Europäischen Union ursprungsgeschützte Bezeichnung „Wiener Gemischter Satz DAC“ für einen Qualitätswein, der aus verschiedenen in der Form Gemischter Satz angebauten Rebsorten gekeltert wird. In der Bundeshauptstadt Wien ist dies der typische beim Heurigen (Buschenschank) ausgeschenkte Wein. Um an die alte Tradition anzuknüpfen, wurden von einem Verein spezielle Vorgaben für einen Wiener Gemischter Satz festgelegt. Das Logo besteht aus den Buchstaben „WGS“ und einem stilisierten Auge. Gefordert ist eine Nachhaltigkeit der Anbaumethode. Verwendete Sorten sind Grauburgunder (Pinot Gris), Weißburgunder (Pinot Blanc), Chardonnay, Grüner Veltliner, Muskateller, Riesling, Rotgipfler, Jubiläumsrebe, Neuburger, Gewürztraminer und Zierfandler. Anfang 2009 wurde der „Wiener Gemischte Satz“ vom Verein Slow Food in die „Arche des Geschmacks“ aufgenommen und damit schützens- und erhaltenswert.
Die herkunftskontrollierte Qualitätsstufe „Wiener Gemischter Satz DAC“ wurde mit dem Jahrgang 2013 eingeführt. Es muss ein Weißwein sein. Die Trauben müssen ausschließlich aus einem Weingarten kommen, der im Wiener Rebflächenverzeichnis als WGS eingetragen ist. Dieser muss mit zumindest drei Weißweintrauben Qualitätswein-Rebsorten bepflanzt sein, die gemeinsam gelesen und verarbeitet werden. Der größte Sortenanteil darf nicht höher als 50% sein, der drittgrößte Sortenanteil muss zumindest 10% umfassen. Die Abfüllung darf nur in Glasflaschen erfolgen, es sei denn, dass der Wein am Ort der Verabreichung sofort genossen werden soll. Volumina von 1,0 und 2,0 Liter sowie ein Verschluss mit Kronkorken sind nicht zulässig.
Es ist eine kleinere geographische Angabe als Wien möglich. Angegeben werden können Bezirk (z. B. Döbling, Favoriten, Floridsdorf, Hernals, Liesing, Ottakring), Großlage (z. B. Nußberg), Katastralgemeinde (z. B. Grinzing, Sievering, Stammersdorf) oder Riede (z. B. Alsegg, Preußen, Reisenberg, Rosengartl, Seidenhaus). Damit ergeben sich zwei Stufen:
Im Gegensatz zu allen anderen Weinbaugebieten dürfen alle Qualitätsweine Wiens weiterhin unter „Wiener Wein“ vermarktet werden (Nicht-DAC-Qualitätsweine aus z. B. dem Weinviertel dürfen ja als Herkunft nur mit dem generischen Weinbaugebiet Niederösterreich vermarktet werden). Ein Gemischter Satz, welcher nicht den Bestimmungen des Wiener Gemischten Satzes entspricht, muss als Landwein mit der Herkunftsbezeichnung Weinland in den Verkehr gebracht werden.
Karte: © ÖWM
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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)