Darf man Wein überhaupt „zuckern“ - das heißt Zucker in irgendeiner Form zugeben? Nun - diese Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten und es gibt wahrscheinlich ganz wenige Themen bei der Weinbereitung, die so oft falsch verstanden werden. Man darf sich darunter keinesfalls vermummte Winzer vorstellen, die bei Nacht und Nebel in ihren Weinkeller schleichen und dort in die Tanks und Fässer unerlaubterweise Zuckersäcke entleeren.
Eine mögliche Zuckerung ist abhängig vom Weintyp, der Weinqualitätsstufe, dem Stadium der Weinbereitung und der Zuckerart (Trockenzucker, Nasszucker, Traubenmost, RTK = Rektifiziertes Traubenmost-Konzentrat). Auch Klima/Witterung des betreffenden Weinbaugebietes und die landesspezifischen weingesetzlichen Belange sind zu berücksichtigen. Denn es ist nicht egal, ob der Wein aus dem kühlen Norden mit oft weniger Zuckeranteil oder aus dem heißen Süden mit oft reichlichem Zucker, aber dafür oft weniger Säureanteil in den Beeren stammt.
Unter den umgangssprachlich üblichen, jedoch eher negativ besetzten und irreführenden Begriffen „Aufzuckern“ oder „Zuckern“ versteht man den Zusatz von Zucker in verschiedener Form in unterschiedlichen Stadien der Weinbereitung. Es muss aber zwischen den durch EU-Verordnungen weingesetzlich geregelten zwei Begriffen Anreichern (Zugabe zu Trauben, Traubenmost oder Wein zwecks Erhöhung Alkoholgehalt) und Süßung (Zugabe zum fertigen Wein zwecks Erhöhung Zuckergehalt) unterschieden werden. Abhängig von der Restzuckermenge im Wein ergeben sich die Geschmacksbezeichnungen von trocken bis süß (siehe eine Aufstellung unter Zuckergehalt).
Siehe bezüglich der Produktion von alkoholischen Getränken unter Champagner (Schaumweine), Destillation (Destillate), Spirituosen (Typen), Weinbereitung (Weine und Weintypen) und Weingesetz (weinrechtliche Belange).
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Roman Horvath MW
Domäne Wachau (Wachau)